Groß-Gerauer Echo vom 31.3.2021: „Historischer Stimmzettel in Stockstädter Akten“

Beim Archivieren von Bauanträgen wird in Stockstadt das Dokument aus dem Jahr 1934 entdeckt. Darauf votierte jemand für Adolf Hitler als Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs.

Von René Granacher

STOCKSTADT – Ein unverhoffter Fund ergab sich bei der Sichtung und Archivierung historischer Bauanträge aus dem Bestand des Stockstädter Gemeindearchivs. Martin Rödl, der im Museum der Gemeinde die alten Dokumente aufbereitet, entdeckte dabei einen Stimmzettel aus dem Jahre 1934, der in dunkle Zeiten zurückführt – zum erfolgreichen Griff der Nationalsozialisten nach der Macht in Deutschland.

Wie Museumsleiter Jörg Hartung mitteilt, wurde die Rückseite des ausgefüllten Stimmzettels nach der Wahl offensichtlich von einem damaligen Gemeindemitarbeiter als Notizzettel verwendet, kam so zu den Akten und hat dort unbemerkt mehr als acht Jahrzehnte überdauert. Es handelt sich um einen Stimmzettel zu der Volksabstimmung am 19. August 1934 über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs, erklärt Hartung.

Adolf Hitler ließ sich mit dieser Abstimmung die Zusammenlegung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten auf seine Person als „Führer und Reichskanzler“ bestätigen. Die Abstimmung ergab eine deutliche Zustimmung, die dennoch hinter den Erwartungen der Machthaber zurückblieb: Mit Ja stimmten 89,93 Prozent, mit Nein 10,07 Prozent, bei einer Wahlbeteiligung von 95,65 Prozent. Auch auf dem Stockstädter Stimmzettel ist ein „Ja“ zu erkennen.

Hintergrund der Abstimmung war, dass Hitler am 1. August 1934, einen Tag vor dem Tod des greisen Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, die Grundlage für die Vereinigung der beiden Ämter geschaffen hatte. Dieses „Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs“ trat mit Hindenburgs Tod in Kraft. Somit gab es nach der letzten demokratischen Reichspräsidentenwahl von 1932 keine Neuwahl mehr, sondern das Volk sollte nachträglich per Volksentscheid abstimmen.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautet: „Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. (…) Stimmst Du, deutscher Mann, und Du, deutsche Frau, der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?“

Auf die Amtsbezeichnung „Reichspräsident“ verzichtete Hitler, weil, wie er schrieb, diese „unzertrennlich verbunden mit dem Namen des großen Toten“ sei. Damit wurde diese Position abgeschafft und Hitler übernahm durch die Volksabstimmung 1934 die oberste militärische Kommandogewalt, die nach der Verfassung der Weimarer Republik mit dem Amt des Reichspräsidenten verbunden war.